Blankoverordnung Physiotherapie Hannover: Wir nehmen Dich an!
Nicht alle Physiotherapie Praxen nehmen Blankoverordnungen an. Wir haben ein Konzept ausgearbeitet, mit dem wir Patienten:innen mit Blankoverordnungen umgehend Therapieren können.
Die Blankoverordnung wird von Deinem:r Arzt:innen ausgestellt, wir als Physiotherapeuten:innen wählen eigenständig das Heilmittel und die Anzahl der Behandlungseinheiten, sowie die Frequenz aus.
Die Ärzte:innen sind nicht für die Wirtschaftlichkeit verantwortlich, diese wird von der Physiotherapie Praxis übernommen.
Das Budget der Ärzte:innen wird durch das Ausstellen der Blankoverordnung nicht belastet!
Aktuell können Blankoverordnungen zu den Diganosen im Bereich des Schultergelenks ausgestellt werden.
Wir behandeln die Blankoverordnung Physiotherapie in Hannover!
Nicht alle Physiotherapie Praxen nehmen Blankoverordnungen an und können die Organisation gewährleisten.
Unser Konzept ist professionell und überzeugt durch hohe therapeutische Qualität.
Über Deine physiotherapeutische Erstdiganose, bis hin zu zwischen Diagnosen um den weiteren Therapieverlauf zu bestimmen, arbeiten wir individuell, um Deine Ziele mit Dir zusammen zu erreichen.
Die Blankoverordnung gehört zu einer neuen Art der Versorgung von Patienten:innen. Ab dem 01.11.2024 können Ärzte:innen eine sogenannte Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen.
Dies gilt allerdings nur für Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dort nur für bestimmte – mit den Krankenkassen vereinbarte – Diagnosen.
Neu ist: Erhält der Physiotherapeut:in eine Blankoverordnung, kann er/sie eigenständig die Art des Heilmittels, die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie die Frequenz der Therapie bestimmen.
Das Verordnungsformular ist das bekannte Muster 13.
Im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ wird vom Arzt:in der Text „Blankoverordnung“ eingetragen.
Darüber hinaus macht der Arzt:in keine Angaben zum Heilmittel, zu den Behandlungseinheiten und zur Frequenz – diese Felder bleiben leer.
Hier eine Musterverordnung.
Die erweiterte Versorgungsverantwortung bringt eine wirtschaftliche Verantwortung der Therapeuten:innen mit sich.
Die Physiotherapeuten:innen übernehmen die Wirtschaftlichkeit der Blankoverordnung.
Damit haben Sie als Arzt:in für die Blankoverordnung keine Budgetierung zu befürchten.
Die Physiotherapeuten:innen können mit der Blankoverordnung durch eigenständiges Festlegen der folgenden zwei Faktoren die entstehenden Kosten der GKV für physiotherapeutische Behandlungen maßgeblich beeinflussen:
• Die Auswahl der Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog
• Die Anzahl der Behandlungseinheiten, die durchgeführt werden sollen
Im Rahmen der aktuellen vertraglichen Regelungen sind die Physiotherapeuten:innen in der Pflicht und tragen die wirtschaftliche Verantwortung für den zweiten Faktor, also für die Anzahl der durchgeführten Behandlungseinheiten.
Die Blankoverordnung ist bei Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks die Regel. Die entsprechenden Diagnosen (ICD-10-Codes) sind vertraglich mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart. Sie teilen sich in zwei Gruppen mit unterschiedlichem Behandlungsbedarf:
1. Arthrosen, Weichteilläsionen, Knorpelschäden u. a. (beispielweise M19.01 Primäre Arthrose Schulterregion)
2. Frakturen konservativ und operativ versorgt. (beispielsweise S42.0- Fraktur der Klavikula)
Die vollständige Diagnoseliste findest du hier: Diagnosegruppen-Blankoverodrnung-PHYSIOrevital
Sie als Ärtze:innen sollen grundsätzlich bei den genannten Diagnosen eine Blankoverordnung ausstellen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Sofern wichtige medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Blankoverordnung sprechen, können Ärtze:innen auch eine konventionelle Verordnung ausstellen. Dann erfolgt auch die Angabe des Heilmittels, der Menge sowie der Frequenz durch sie. In diesen Fall liegt die wirtschaftliche Verantwortung wie bisher beim Arzt.
Die Krankenkassen fordern in diesem Fall eine Begründung, warum keine Blankoverordnung ausgestellt wurde.
Diese Versorgungsform steht grundsätzlich allen Physiotherapiepraxen offen. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, eine Versorgung auf Grundlage einer Blankoverordnung anzubieten und die damit einhergehenden Verpflichtungen zu tragen.
Wir im PHYSIO revital | revital ZENTRUM nehmen Blankoverordnungen an und haben für uns eine Strategie des Behandlungsablaufes festgelegt, in dem Sie als Ärzte:innen nachvollziehen können wie wir mit unseren Patienten:innen arbeiten.
Die Physiotherapeutische Diagnostikposition darf nur von Physiotherapeuten:innen durchgeführt und abgerechnet werden. Nach erfolgter Diagnostik können Physiotherapeuten:innen die vorgesehenen Leistungen abgeben. Wie auch in der bisherigen Versorgung gilt dabei: Zur Durchführung von besonderen Therapieformen – bei der Diagnosegruppe EX sind das die Zertifikatsleistungen Manuelle Therapie und KG-Gerät – sind die Leistungserbringer gemäß ihren Abgabeberechtigungen ermächtigt.
Das bedeutet, nur Therapeuten:innen, die beispielsweise die Abgabeberechtigung „Manuelle Therapie“ vorweisen können, dürfen Manuelle Therapie abgeben und abrechnen. Massageleistungen können von Masseuren:innen und Physiotherapeuten:innen durchgeführt werden.
Im Rahmen der Blankoverordnung gibt es eine Prüfpflicht sowie festgelegte Korrekturzeitpunkte und -formen. Die Behandlung kann begonnen werden, wenn nachfolgende Angaben auf der Verordnung enthalten sind:
• Name, Vorname des Versicherten,
• Geb. am,
• Krankenkasse bzw. Kostenträger,
• Ausstellungsdatum,
• Diagnose,
• Stempel und Unterschrift des Arztes.
Darüber hinaus muss es uns als Physiotherapie Praxis, vor Beginn der Behandlung zweifelsfrei klar sein, dass es sich um eine Blankoverordnung handelt. Dies ist u. a. erkennbar an der Kennzeichnung „Blankoverordnung” im Feld „Heilmittel”.
Sofern der Arzt bei einer entsprechenden Indikation zusätzlich zur Angabe „Blankoverordnung” beispielsweise auch Angaben zur Behandlungsmenge oder dem Heilmittel auf der Verordnung vorgenommen hat, finden diese Angaben keine Berücksichtigung und die Verordnung muss nicht korrigiert werden.
Gültigkeit:
Eine Blankoverordnung ist immer 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Dies gilt auch, wenn das Therapieziel erreicht und die Verordnung bereits abgerechnet wurde. Sofern das Therapieziel erreicht ist, kann entweder
a) die Therapie beendet und die Verordnung abgerechnet werden
oder
b) die Verordnung verbleibt bis zum Ablauf ihrer 16-wöchigen Gültigkeit beim Therapeuten:in
In beiden Fällen gilt: Sofern der Patient:in wiederkehrende Beschwerden hat, kann er die behandelnde Physiotherapie Praxis innerhalb des 16-Wochen-Zeitraums erneut – ohne neue Verordnung – aufsuchen.
Im Fall a) kann die Physiotherapie Praxis die Behandlung auf Basis der bereits abgerechneten Blankoverordnung fortsetzen – allerdings nur bis zum Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums der Verordnung (16 Wochen ab Ausstellungsdatum).
Im Fall b) wird die Behandlung auf Grundlage der vorliegenden Verordnung wieder aufgenommen.
Die Ärtze:innen können nach Abschluss (16 Wochen) der ersten Blankoverordnung, weitere Blankoverordnungen für dieselbe Diagnose ausstellen.
Es können so viele Blankoverordungen ausgestellt werden, bis zur Erreichung des angestrebten Therapieziels.
Die Manuelle Lymphdrainge wird wie bisher als zusätzliches Rezept ausgestellt. Die Diagnose Gruppen der LY sind nicht mit in der Blankoverordnung inbegriffen.
Bei Hausbesuchen gelten dieselben vertraglichen Bestimmungen wie in der Regelversorgung. Das bedeutet, dass nur die Ärtze:innen aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch verordnen darf.
Unterstützung für Ihre Praxis – Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Auf Wunsch vereinbaren wir einen persönlichen Termin und kommen direkt in Ihre Praxis. Dort beantworten wir Ihnen und Ihrem gesamten Team alle Fragen rund um das Thema Blankoverordnung in der Physiotherapie.
Wir wissen, wie anspruchsvoll es sein kann, den Überblick über die zahlreichen Vorgaben der Krankenkassen zu behalten. Deshalb teilen wir unser Wissen gerne mit Ihnen, um die Zusammenarbeit so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten
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