So lesen Sie Ihr Physiotherapie Rezept richtig: Was Sie jetzt wissen müssen
Seit der Einführung der neuen Heilmittelverordnung 13 für Physiotherapie, Ihr Physiotherapie Rezept, gelten klare Regeln für die Ausstellung von Rezepten,denn sie stellen sicher, dass therapeutische Maßnahmen zielgerichtet, nachvollziehbar und medizinisch begründet erfolgen.
Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie die Angaben auf Ihrer Verordnung richtig verstehen – damit Sie optimal vorbereitet in Ihre Therapie starten.
❶ Auswahl des Heilmittelbereichs
Auf Ihrer Verordnung wird durch Ankreuzen der Heilmittelbereich festgelegt, in dem Sie behandelt werden sollen – z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Dabei darf nur ein Bereich ausgewählt werden, denn Mehrfachkennzeichnungen machen die Verordnung ungültig.
❷ Behandlungsrelevante Diagnose(n)
Ärztinnen und Ärzte müssen die Diagnose als ICD-10-Code angeben. Bei Bedarf können sie zusätzlich einen erläuternden Klartext oder Freitext ergänzen. Machen sie einen besonderen oder langfristigen Heilmittelbedarf geltend, müssen sie laut Richtlinie exakte ICD-10-Codes angeben – insbesondere, wenn zwei Codes zur Begründung erforderlich sind.
❸ Diagnosegruppe laut Heilmittelkatalog
Die Diagnosegruppe gibt an, welcher Kategorie Ihre Erkrankung zugeordnet ist. Obwohl der Heilmittelkatalog Beispiele enthält („z. B.“), handelt es sich dabei nicht um abschließende Listen – sie dienen lediglich zur Orientierung.
❹ Leitsymptomatik gemäß Katalog
Für die Verordnung muss eine oder mehrere Leitsymptomatiken angegeben werden, entweder als Code (a, b, c) oder Klartext. Alternativ kann eine individuelle Symptomatik beschrieben werden, sofern sie mit dem Katalog vergleichbar ist.
❺ Verordnete Heilmittel
In diesem Feld stehen die konkreten Behandlungen, z. B. Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) oder Wärmetherapie. Ärztinnen und Ärzte dürfen in physiotherapeutischen Verordnungen bis zu drei vorrangige Heilmittel kombinieren. Ergänzende Heilmittel wie zum Beispiel Elektrotherapie dürfen sie hingegen nur einmal und nicht mehrfach isoliert verordnen.
In Sonderfällen kann auch eine Doppelbehandlung verordnet werden, z. B. „KG als Doppelbehandlung“, aber dies muss medizinisch begründet sein. Wenn eine standardisierte Heilmittelkombination (z. B. MT + KG + Wärmetherapie) erforderlich ist, wird diese entsprechend eingetragen.
❻ Anzahl der Behandlungseinheiten
Die Zahl der Therapieeinheiten richtet sich nach dem medizinischen Bedarf, darf aber die laut Richtlinie erlaubte Höchstmenge nicht überschreiten. Verordnet die Ärztin oder der Arzt mehrere vorrangige Heilmittel, muss sie oder er die Einheiten entsprechend aufteilen. Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf darf die Therapie pro Verordnung bis zu 12 Wochen dauern.
❼ Therapiefrequenz
Die Häufigkeit der Behandlungen (z. B. 1–3x pro Woche) wird ebenfalls eingetragen, basierend auf Schweregrad und Ziel der Therapie. Die Therapeutin oder der Therapeut kann bei Bedarf vom Heilmittelkatalog abweichen, muss sich dabei jedoch an die im Rezept angegebene Frequenz halten.
❽ Therapiebericht (optional)
Wünscht die Ärztin oder der Arzt einen Therapiebericht, kreuzt sie oder er das entsprechende Kästchen auf dem Rezept an. So dokumentiert die Therapeutin oder der Therapeut die Therapie und passt sie bei Bedarf an.
❾ Hausbesuch ja/nein
Dieses Feld gibt an, ob Sie zuhause behandelt werden müssen. Ein Hausbesuch ist nur zulässig, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können. Denn eine reine Bequemlichkeit reicht dafür nicht aus.
❿ Dringlicher Behandlungsbedarf (innerhalb 14 Tage)
Wird dieses Feld angekreuzt, muss die Behandlung aus medizinischen Gründen innerhalb von 14 Tagen beginnen. Fehlt das Kreuz, bleiben Ihnen regulär 28 Tage für den ersten Termin – danach verliert das Rezept seine Gültigkeit.
⓫ Therapieziele und medizinische Hinweise
Hier können die konkreten Ziele der Behandlung festgehalten werden, z. B. Verbesserung der Beweglichkeit oder Reduktion von Schmerzen. Außerdem können zusätzliche Befunde oder Hinweise ergänzt werden.
⓬ IK der Physiotherapie Praxis
Dieses Feld wird vom Heilmittelerbringer (also z. B. Ihrer Physiotherapiepraxis) ausgefüllt und enthält die Institutionskennziffer. Für Patient:innen oder Ärzte:innen ist dieses Feld nicht vorgesehen.
Fazit
Die neue Heilmittelverordnung 13 für Physiotherapie sorgt für mehr Klarheit und Struktur in der Therapieplanung – doch sie bringt auch viele Details mit sich. Wenn Sie Ihre Verordnung verstehen, vermeiden Sie Rückfragen, Verzögerungen und unnötige Bürokratie.
💬 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Verordnung gleich beim ersten Termin prüfen – damit Sie sicher sein können, dass alles korrekt ist und Ihre Therapie starten kann.